„Durch die neuen Vorschriften werden mehr Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft rechenschaftspflichtig sein und zu einem Wirtschaftsmodell hingeführt, das den Menschen und der Umwelt zugute kommt."
Jozef Síkela, EU-Minister für Industrie und Handel
Mit Ende 2022 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet. Diese Richtlinie ist nun mit 2024 für eine erste Gruppe von größeren Unternehmen in allen EU-Staaten in Kraft getreten. Das Zitat von Jozef Síkela deutet darauf hin, dass damit nicht nur der Status quo zu berichten ist, sondern auch Innovationen in Unternehmen ausgelöst werden.
Diese Verordnung ist neben dem Emissionszertifikatshandel eine weitere Maßnahme, um für den Europäischen Green Deal mehr Verbindlichkeit und Umsetzungsenergie zu generieren. Diese neue Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist als Überarbeitung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) von Unternehmen zu verstehen.
In den Folgejahren werden auch KMUs davon betroffen sein. Es stellt sich also damit die Frage, wie sich die Inhalte der Berichterstattung auf das Innovationsgeschehen in Unternehmen auswirken werden. Die sogenannten ESG-Berichte müssen umfassend Einblick geben und beschreiben die Nachhaltigkeit eines Unternehmens in seiner Gesamtheit (ESG – Environmental (Umwelt), Social (Soziales), Governance (Unternehmensführung). Damit müssen Risiken dargestellt werden, soweit notwendig auch entlang der Wertschöpfungskette (hier spielt das Lieferkettengesetz mit hinein).
Durch ESG-Reportings soll der soziale und ökologische Fußabdruck eines Unternehmens umfassend sichtbar werden und letztlich auch wie Unternehmen geführt werden. Schon bis jetzt haben Unternehmen freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellt. Diese waren in der Gestaltung frei, wodurch ähnlich wie bei Wissensbilanzen jede Organisation seinen eigenen Standard etabliert hat und das dokumentiert hat was sich als besonders geeignet erwies. Nun wird der Europäische Nachhaltigkeitsbericht ein integraler und standardisierter Bestandteil des Finanzberichts.
Die Idee der Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist unmittelbar mit der Green Deal Strategie der EU verbunden: Wirtschaftsleistung und Finanzströme sollen zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten führen. Damit werden erstmals Aspekte der Nachhaltigkeit jenen der Finanzberichterstattung gleichgestellt. Es wird damit nicht reichen zu dokumentieren, dass z.B. alle Mitarbeiter:innen mit dem Fahrrad in die Firma fahren. Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft erfordern ein grundlegendes Überdenken der Wertschöpfungskette und des Ressourceneinsatzes im Unternehmen.
Ich freue mich auf Feedback und wünsche wie immer einen erholsam-kreativen Sonntag!
Reinhard Willfort, Innovationsdoktor, www.willfort.at Let’s innovate together!
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